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Laborordnung
# Laborordnung
Zentrallabor für Mikro- und Nanotechnologie
Compound Semiconductor Technology
– Stand Januar 2019 –
Es gilt die allgemeine Reinraumlaborordnung für das Zentrallabor für Mikro- und Nanotechnologie. Diese Laborordnung regelt spezifisches für die Räume und Anlagen vom Compound Semiconductor Technology.
Diese Laborordnung legt grundsätzliche Verhaltensweisen fest, gibt Hinweise auf besondere Gefährdungen und regelt den Umgang mit Gefahrstoffen. Sie ist verbindlich, muss allen Beschäftigten bekannt sein und leicht ersichtlich ausgehängt werden. Die Beschäftigten haben die einzelnen Vorgaben strikt zu beachten und einzuhalten.
1. Allgemeines
Grundsätzliches
## 1. Allgemeines
### Grundsätzliches
Personen, die nicht im Besitz der erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen sind, kann die Arbeit im Labor nicht gestattet werden.
Das Essen, Trinken und Rauchen im Labor ist untersagt.
Zwischen 8 und 17 Uhr ist der Aufenthalt im Reinraum unbeschränkt erlaubt. Zwischen 17 und 8 Uhr ist der Aufenthalt nur erlaubt, wenn mindestens zwei Personen im Reinraum sind, davon muss mindestens eine Angestellt sein (keine studierende Person).
Werdende und stillende Mütter unterstehen besonderem Schutz und dürfen den Laborbereich nicht betreten.
Die Einrichtungen des Labors sind schonend zu behandeln. Mit dem Material ist sparsam umzugehen.
Jeder Benutzer ist verantwortlich für Ordnung und Sauberkeit an den Arbeitsplätzen. Der Arbeitsplatz ist jeweils nach Beendigung der Arbeit in ordnungsgemäßem Zustand (sauber, aufgeräumt und spannungsfrei) zu verlassen.
Die vorherige Unterweisung in der Bedienung von Maschinen und Geräten ist Bedingung für deren Benutzung. Die jeweils angebrachten speziellen Hinweise sind zu beachten.
Geräte, Material, Aufzeichnungen zu noch nicht fertigen Arbeiten sind an dem dafür vorgesehenen Platz sicher und mit Namenskennzeichnung aufzubewahren.
Den Anweisungen der Beschäftigten (Lehrende, wiss. und sonstige Mitarbeiter) ist unbedingt Folge zu leisten.
Unbefugten ist der Zutritt zu den Laboratorien verboten.
Nicht nur im eigenen Interesse sind die Sicherheitsbestimmungen streng zu beachten. Personenschäden durch Unfall unterliegen den Haftungsgrundsätzen der Hochschule.
Verkehrs-, Flucht- und Rettungswege sind frei zu halten. Das Abstellen von Gegenständen aller Art ist verboten. Die Brandschutzordnung ist zu beachten.
Im Labor dürfen nur die Arbeiten ausgeführt werden, die der jeweiligen Aufgabenstellung dienen und die mit der Professorin / dem Professor oder deren Beauftragten (Beschäftigten) abgesprochen sind.
Laufende Prozesse dürfen nicht unbeobachtet bleiben. Es gilt Anwesenheitspflicht.
Arbeitsmaterial
### Arbeitsmaterial
Jegliche Geräte etc. die nicht zum Bestand des Labors gehören, dürfen nur mit Genehmigung der Laborleitung benutzt werden.
Beschädigungen, Verluste oder andere Besonderheiten an Laboreinrichtungen sind umgehend dem Laborpersonal zu melden. Beschädigungen und Verluste unterliegen den Haftungsgrundsätzen der Hochschule.
Gegenstände aus dem Bestand des Labors dürfen nur mit Genehmigung der Laborleitung für kurze Zeit gegen Quittung entliehen werden.
Notfalleinrichtungen
### Notfalleinrichtungen
Zu den Notfalleinrichtungen gehören Personennotbrausen, Augenduschen, ggf. zusätzliche Augenspülflaschen, Handfeuerlöscher, Hauptschalter für Elektroversorgung, Gasabsperrventile, Verbandkästen.
Alle Notfalleinrichtungen dürfen weder verstellt noch verhängt werden. Sie sind gut erkennbar und frei zugänglich zu halten.
Alle Beschäftigten müssen die Standorte der Notfalleinrichtungen kennen und über ihre Funktion unterrichtet sein.
Personennotbrausen und Augenduschen sind monatlich zu prüfen. Dazu muss ggf. die Verplombung entfernt werden. Die Prüfungen sind in eine Liste einzutragen.
Handfeuerlöscher, die benutzt oder auch nur angebraucht wurden, sowie beschädigte (auch bei beschädigter Plombe) sind zwecks Austausch umgehend bei der entsprechenden Stelle Dezernat 10 - Facility Management zu melden.
2. Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
Alarme
## 2. Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
### Alarme
Bei folgenden Alarmen ist der Reinraum geordnet zu verlassen:
 Gasalarm
 Feueralarm
- Gasalarm
- Feueralarm
Anlagen sollten, soweit zeitlich möglich, in einen Zustand versetzt werden, in dem keine Gefährdung auftritt.
Laborkittel u. Schuhwerk
Im Labor ist ein Laborkittel oder ein Overall zu tragen. Oberkörper, Arme und Beine müssen mit Kleidung bzw. Kittel/Overall bedeckt sein. Kittel bzw. Overall dürfen nur in der Schleuse an und ausgezogen werden.
### Laborkittel u. Schuhwerk
Im Labor ist ein Overall zu tragen. Oberkörper, Arme und Beine müssen mit dem Overall bedeckt sein. Der Overall darf nur in der Schleuse an- und ausgezogen werden.
Es muss festes, geschlossenes und trittsicheres Schuhwerk mit einem Reinraum geeignetem Überschuh oder spezielles Reinraumschuhwerk getragen werden.
Kopfbedeckung und Handschuhe
### Kopfbedeckung und Handschuhe
Im Labor ist ein Haarnetz zu tragen. In speziellen Bereichen ist eine Reinraumhaube zu tragen.
Bei Arbeiten im Labor sind Latex- oder vergleichbare Handschuhe zu tragen. Bei Arbeiten mit Säuren, Laugen und weiteren gefährlichen Stoffen sind zusätzliche spezielle Schutzhandschuhe zu tragen. Diese sind vor der Benutzung auf ihr Tauglichkeit zu überprüfen (dürfen keine Risse und Löcher aufweisen).
Schutzbrille
### Schutzbrille
Bei vielen Arbeiten im Labor ist eine Schutzbrille zu tragen. Brillenträger benötigen eine optisch korrigierte Schutzbrille oder eine Überbrille über der Korrekturbrille.
Flowboxen
### Flowboxen
Flowboxen sollen den Arbeitsbereich möglichst Partikelfrei halten und ähnlich den Abzügen verhindern, dass gefährliche Stoffe beim Arbeiten in die Atemluft gelangen. In den Flowboxen dürfen nur Lösungsmittel / Stoffe die eine geringe Gefährlichkeit aufweisen, verwendet werden. Bei Ausfall der Abluft ist die Benutzung einzustellen. Apparaturen sind abzustellen (Kühlwasser muss ggf. weiterlaufen). Vorgesetzten informieren.
Abzüge
### Abzüge
Abzüge in den Laboren sollen verhindern, dass gefährliche Stoffe beim Arbeiten in die Atemluft gelangen und den Benutzer gegen Verspritzen von gefährlichen Stoffen oder herumfliegenden Glassplittern schützen.
Die Abzüge sind nur voll wirksam, wenn die Front- und Seitenschieber geschlossen sind. Bei Arbeiten unter dem Abzug ist die Frontscheibe nicht mehr als notwendig zu öffnen. Der Kopf des Benutzers soll immer im Schutz der Scheibe bleiben.
Nach Benutzung sind die Frontschieber der Abzüge zu schließen
Schadstoffe dürfen auch in den Abzügen nur bei Störungsfällen oder beim befüllen der Apparatur frei werden. Überschüssige Reaktionsgase, Dämpfe, Aerosole oder Stäube, die bei normalem Arbeitsablauf entstehen, sind durch besondere Maßnahmen aufzufangen (z.B. durch entsprechende Waschflaschenanordnungen oder spezielle Filter).
Substanzen, die sehr giftige, giftige, krebserzeugende, erbgutverändernde, fortpflanzungsgefährdende, gesundheitsschädliche, ätzende oder brennbare Gase, Dämpfe, Aerosole oder Stäube abgeben können, dürfen nur im Abzug gehandhabt werden.
Bei Ausfall der Abluft ist die Benutzung einzustellen. Apparaturen sind abzustellen (Kühlwasser muss ggf. weiterlaufen). Vorgesetzten informieren.
Pipettieren
Pipettieren mit dem Mund ist ausnahmslos verboten
Umgang mit Maschinen und elektrischen Anlagen
### Pipettieren
Pipettieren mit dem Mund ist ausnahmslos verboten.
### Umgang mit Maschinen und elektrischen Anlagen.
Es ist verboten, Sicherheits- und Schutzeinrichtungen zu umgehen oder außer Betrieb zu nehmen.
Unter Spannung stehende Versuchsanordnung dürfen nicht sich selbst überlassen werden.
An Aufbauten, die zu Spitzenspannungen von über 40V führen können darf nur mit einer Hand gearbeitet werden!
Sicherheitskennzeichen beachten.
Vakuumarbeiten
### Vakuumarbeiten
Zum Schutz vor umherfliegende Glassplitter infolge von Implosionen sind Glasgefäße z.B. mit Schrumpf- oder Klebefolie, Schutzkorb, Schutzschild zu sichern. Das Gleiche gilt auch für Arbeiten mit Rotationsverdampfern. Sie sind im geschlossenen Abzug oder hinter einem Schutzschild durchzuführen.
Druckgasflaschen
Druckgasflaschen sind mit geeigneten Druckminderventilen zu betreiben. An Druckgasflaschen sind nach Gebrauch und auch nach dem Entleeren die Ventile zu schließen. Gefüllte und entleerte Flaschen dürfen nur mit aufgeschraubter Schutzkappe befördert werden. Druckgasflaschen mit Gefahrstoffen benötigen besondere Sicherheitsanforderungen, wie bspw. Aufbewahrung in Gefahrstoffschränken mit Abluft. Weitere Informationen zu Gefahrstoffen finden sich bei den jeweiligen Betriebsanweisungen.
Sonstiges
### Druckgasflaschen
Druckgasflaschen sind mit geeigneten Druckminderventilen zu betreiben. An Druckgasflaschen sind nach Gebrauch und auch nach dem Entleeren die Ventile zu schließen.
Gefüllte und entleerte Flaschen dürfen nur mit aufgeschraubter Schutzkappe befördert werden. Druckgasflaschen mit Gefahrstoffen benötigen besondere Sicherheitsanforderungen, wie bspw. Aufbewahrung in Gefahrstoffschränken mit Abluft. Weitere Informationen zu Gefahrstoffen finden sich bei den jeweiligen Betriebsanweisungen.
### Sonstiges
Glasbruch ist unter Verwendung der entsprechenden Abfallbehälter zu entsorgen.
Die Laboratorien sind sauber und in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten. Der Fußboden ist von abgestellten Gegenständen freizuhalten. Die Brandlasten sind auf ein Minimum zu begrenzen.
Der Arbeitsplatz ist jeweils nach Beendigung der Arbeit in ordnungsgemäßem Zustand (sauber und aufgeräumt) zu verlassen.
2.1. Umgang mit Gefahrstoffen
## Umgang mit Gefahrstoffen
Gefahrstoffbezeichnung
Im Sinn der EU-GHS-CLP-Verordnung (EG-Verordnung Nr. 1272/2008) sind Gefahrstoffe Stoffe oder Gemische, die in mindestens eine der folgenden Gefahrenklassen fallen:
explosive Stoffe/ Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff,
entzündbare Gase,
entzündbare Aerosole,
oxidierende Gase,
Gase unter Druck,
entzündbare Flüssigkeiten
entzündbare Feststoffe,
selbstzersetzliche Stoffe oder Gemische,
organische Peroxide
pyrophore Flüssigkeiten
pyrophore Feststoffe
selbsterhitzungsfähige Stoffe oder Gemische,
Stoffe oder Gemische, die bei Berührung mit Wasser entzündbare Gase abgeben,
oxidierende Flüssigkeiten,
oxidierende Feststoffe, Korrosiv gegenüber Metallen
akute Toxizität, Ätz-/Reizwirkung auf die Haut,
schwere Augenschädigung/Augenreizung,
Sensibilisierung der Atemwege
Sensibilisierung der Atemwege der Haut,
Keimzellmutagenität
Karzinogenität
Reproduktionstoxizität
spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition)
spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition)
Aspirationsgefahr,
Akut gewässergefährdend
Langfristig gewässergefährdend
Die Ozonschicht schädigend
Kennzeichnung
Physikalische Gefahren
- explosive Stoffe/ Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff,
- entzündbare Gase,
- Aerosole,
- oxidierende Gase,
- Gase unter Druck,
- entzündbare Flüssigkeiten,
- entzündbare Feststoffe,
- selbstzersetzliche Stoffe oder Gemische,
!!!! organische Peroxide,
- pyrophore Flüssigkeiten,
- pyrophore Feststoffe,
- selbsterhitzungsfähige Stoffe oder Gemische,
- Stoffe oder Gemische, die bei Berührung mit Wasser entzündbare Gase abgeben,
- oxidierende Flüssigkeiten,
- oxidierende Feststoffe, Korrosiv gegenüber Metallen
- Stoffe und Gemische, die gegenüber Metallen korrosiv sind
- Desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische
Gesundheitsgefahren
- akute Toxizität,
- Ätzwirkung auf die Haut/Hautreizung,
- schwere Augenschädigung/Augenreizung,
- Sensibilisierung der Haut oder der Atemwege,
- Keimzellmutagenität,
- Karzinogenität,
- Reproduktionstoxizität,
- spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition),
- spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition),
- Aspirationsgefahr,
Umweltgefahren
- Gewässergefährdend,
- Ozonschicht schädigend
### Kennzeichnung
Sämtliche Behältnisse im Labor sind mit dem Namen ihres Inhaltes zu kennzeichnen. Bei Gefahrstoffen gehören zu der Kennzeichnung mindestens zusätzlich zum Stoffnamen die Gefahrenbezeichnung und das Gefahrensymbol sowie die Nummern der H- und P-Sätze. Behälter von Abfallstoffen sind ebenfalls entsprechend ihrem Gefahrenpotential zu kennzeichnen. Für Becherglaser, in denen der Inhalt nur für einen begrenzten Zeitraum gelagert wird, genügt eine Beschriftung mit Namen, Datum und Benutzer.
Behälter und Gefäße
### Behälter und Gefäße
Gefäße, die Substanzen enthalten, müssen sofort gekennzeichnet werden mit: Inhalt, Einfülldatum und Name oder Kürzel des Einfüllenden.
Gefahrstoffe dürfen nicht in Behältnissen aufbewahrt werden, die zur Verwechslung mit Lebensmitteln führen können. Es ist untersagt, Gefahrstoffe in Gefäße abzufüllen, in denen üblicherweise Lebensmittel aufbewahrt werden.
Das Material des Behältnisses muss für die Aufbewahrung des betreffenden Stoffes geeignet sein.
Brennbare Flüssigkeiten
### Brennbare Flüssigkeiten
Brennbare Flüssigkeiten für den Handgebrauch dürfen nicht in Behältnissen über 1 Liter Fassungsvermögen aufbewahrt werden. Die Gesamtmenge soll pro Labor 10 Liter nicht überschreiten. Falls für den Fortgang der Arbeit größere Mengen unbedingt notwendig sind, sind diese in einem Sicherheitsschrank aufzubewahren.
Unterweisung
### Unterweisung
Die Laborbeschäftigten sind vor der Benutzung jeweils auf die besonderen Gefahren der Stoffe hinzuweisen. Persönliche Schutzausrüstung: Die in den Sicherheitsratschlägen (P-Sätzen) und in speziellen Betriebsanweisungen vorgegebenen Körperschutzmittel (z.B. Gesichtsschutz, Schutzbrille, Schutzhandschuhe, Handsalben), sind bereitzuhalten und zu benutzen.
Sonstiges
### Sonstiges
Vor dem Umgang mit Gefahrstoffen und vor der Durchführung von Arbeitsverfahren, bei denen möglicherweise Gefahrstoffe freigesetzt werden können, müssen das Gefahrenpotential ermittelt und die notwendigen Schutzmaßnahmen getroffen werden.
Gefahrstoffe sind so aufzubewahren und zu lagern, dass sie die menschliche Gesundheit und die Umwelt nicht gefährden.
Das Einatmen von Dämpfen und Stäuben sowie der Kontakt von Gefahrstoffen mit der Haut und Augen sind zu vermeiden. Beim offenen Umgang mit gasförmigen, staubförmigen oder solchen Gefahrstoffen, die bei niedrigen Temperaturen bereits ausgasen, ist grundsätzlich im Abzug zu arbeiten.
Chemikalien, insbesondere aber brennbare Flüssigkeiten, dürfen sich nur in begrenzten Mengen, die für den unmittelbaren Fortgang der Arbeit notwendig sind, während der Arbeitszeit am Arbeitsplatz befinden. Die Anzahl der Gefäße ist auf das unbedingt nötige Maß zu beschränken.
Alle angesetzten Flüssigkeiten, die nicht mehr benötigt werden, sachgerecht zu entsorgen.
Brennbare Flüssigkeiten nicht auf und in die Nähe von Heizplatten und o. ä. stellen bzw. aufbewahren.
Bei Ätzarbeiten sind spezielle Betriebsanweisungen zu beachten.
Persönliche Schutzausrüstung ist zu benutzen, z.B. Schutzbrille, Schutzhandschuhe und Schutzkittel.
Sicherheitskennzeichen sind zu beachten.
3. Verhalten im Gefahrfall
## 3. Verhalten im Gefahrfall
Beim Auftreten gefährlicher Situationen ist folgendes zu beachten:
 Personenschutz geht vor Sachschutz.
 Ruhe bewahren und überstürztes unüberlegtes Handeln vermeiden.
 Gefährdete Personen warnen, ggf. zum Verlassen der Räume auffordern.
 Feuer: Bei Ausbruch eines Brandes ist die Brandschutzordnung der Hochschule zu beachten und nach den dort festgelegten Regelungen zu verfahren.
 Soweit ohne persönliche Gefährdung möglich: Gefährdete Versuchs- und Verfahrensabläufe abstellen; Gas, Strom und ggf. Wasser abstellen (Kühlwasser muss weiterlaufen).
- Personenschutz geht vor Sachschutz.
- Ruhe bewahren und überstürztes unüberlegtes Handeln vermeiden.
- Gefährdete Personen warnen, ggf. zum Verlassen der Räume auffordern.
- Feuer: Bei Ausbruch eines Brandes ist die Brandschutzordnung der Hochschule zu beachten und nach den dort festgelegten Regelungen zu verfahren.
- Soweit ohne persönliche Gefährdung möglich: Gefährdete Versuchs- und Verfahrensabläufe abstellen; Gas, Strom und ggf. Wasser abstellen (Kühlwasser muss weiterlaufen).
Insbesondere gilt
Notruf auslösen, Tel.: 113
Bis zum Eintreffen der Feuerwehr ist der Brand mit den vorhandenen Feuerlöschern zu bekämpfen, sofern dies gefahrlos möglich ist. Im Labor sind CO2-Feuerlöscher vorzuziehen.
Veranlassen, dass Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr auf der Straße erwartet und eingewiesen werden.
Alle nicht an Lösch- oder Rettungsmaßnahmen beteiligten Personen haben den Gefahrenbereich zu verlassen.
Fenster und Türen sind geschlossen zu halten.
Aufzüge dürfen nicht benutzt werden.
Kleiderbrände sind mit Feuerlöschern oder Notduschen zu löschen, bzw. mit Löschdecken zu ersticken.
Wenn möglich, gleichzeitig gefährdete Personen aus Nachbarbereichen warnen und zum Verlassen der Räume auffordern.
- Notruf auslösen, Tel.: 113
- Bis zum Eintreffen der Feuerwehr ist der Brand mit den vorhandenen Feuerlöschern zu bekämpfen, sofern dies gefahrlos möglich ist. Im Labor sind CO2-Feuerlöscher vorzuziehen.
- Veranlassen, dass Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr auf der Straße erwartet und eingewiesen werden.
- Alle nicht an Lösch- oder Rettungsmaßnahmen beteiligten Personen haben den Gefahrenbereich zu verlassen.
- Fenster und Türen sind geschlossen zu halten.
- Aufzüge dürfen nicht benutzt werden.
- Kleiderbrände sind mit Feuerlöschern oder Notduschen zu löschen, bzw. mit Löschdecken zu ersticken.
- Wenn möglich, gleichzeitig gefährdete Personen aus Nachbarbereichen warnen und zum Verlassen der Räume auffordern.
Austreten gefährlicher Gase
 Wenn möglich, Ventile schließen oder, wenn ohne Eigengefährdung möglich, für gute Durchlüftung sorgen.
 Bei brennbaren Gasen Zündquellen vermeiden, Elektroschalter nicht betätigen.
 Vorgesetzten Informieren
- Wenn möglich, Ventile schließen oder, wenn ohne Eigengefährdung möglich, für gute Durchlüftung sorgen.
- Bei brennbaren Gasen Zündquellen vermeiden, Elektroschalter nicht betätigen.
- Vorgesetzten Informieren.
Bei brennbaren Flüssigkeiten
 Zündquellen vermeiden,
 Elektroschalter nicht betätigen,
 für gründliche Durchlüftung sorgen, soweit ohne persönliche Gefährdung möglich.
 Mit Saug- oder Bindemitteln aufnehmen,
 ins Freie bringen oder dicht schließende Sammelbehälter verwenden und
 Vorgesetzten informieren.
 Der Entsorgung zuführen.
- Zündquellen vermeiden,
- Elektroschalter nicht betätigen,
- für gründliche Durchlüftung sorgen, soweit ohne persönliche Gefährdung möglich.
- Mit Saug- oder Bindemitteln aufnehmen,
- ins Freie bringen oder dicht schließende Sammelbehälter verwenden und
- Der Entsorgung zuführen.
- Vorgesetzten informieren.
Bei ätzenden Flüssigkeiten
 Gut lüften,
 mit geeignetem Bindemittel aufnehmen und
 Vorgesetzten informieren.
 Der Entsorgung zuführen.
 Falls Verlassen der Räume erforderlich, nach Möglichkeit Apparaturen abstellen (außer Kühlwasser).
- Gut lüften,
- mit geeignetem Bindemittel aufnehmen und
- Vorgesetzten informieren.
- Der Entsorgung zuführen.
- Falls Verlassen der Räume erforderlich, nach Möglichkeit Apparaturen abstellen (außer Kühlwasser).
4. Erste Hilfe und Notrufnummern
 Bei allen Hilfeleistungen auf die eigene Sicherheit achten.
 Bei Unfällen, die zu leichten Verletzungen, Unwohlsein oder Hautreaktionen geführt haben, ist ein Arzt aufzusuchen. Jeder Elektrounfall ist einem Arzt vorzustellen.
 Bei Unfällen mit schwerwiegenden Verletzungen sowie mit Verletzungen, deren Art und Schwere nicht eingeschätzt werden kann, ist unverzüglich ein Notarzt zu alarmieren.
 Bis zum Eintreffen des Notarztes Erste Hilfe leisten.
 Ortskundige Personen am Eingang des Gebäudes postieren, die den Notarzt auf direktem Weg zum Verletzten führen.
 Der Aushang Erste Hilfe zeigt Hinweise für Erste-Hilfe-Maßnahmen.
- Bei allen Hilfeleistungen auf die eigene Sicherheit achten.
- Bei Unfällen, die zu leichten Verletzungen, Unwohlsein oder Hautreaktionen geführt haben, ist ein Arzt aufzusuchen. Jeder Elektrounfall ist einem Arzt vorzustellen.
- Bei Unfällen mit schwerwiegenden Verletzungen sowie mit Verletzungen, deren Art und Schwere nicht eingeschätzt werden kann, ist unverzüglich ein Notarzt zu alarmieren.
- Bis zum Eintreffen des Notarztes Erste Hilfe leisten.
- Ortskundige Personen am Eingang des Gebäudes postieren, die den Notarzt auf direktem Weg zum Verletzten führen.
- Der Aushang Erste Hilfe zeigt Hinweise für Erste-Hilfe-Maßnahmen.
Wichtige Notrufnummer
Notruf – Feuerwehr – Krankentransport: Telefon: 113
Weitere Notrufnummern finden sich auf folgenden Schildern im Labor oder in der Nähe eines Telefons:
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5. Entsorgung und Ressourcenschonung
Die Mengen der verwendeten Chemikalien und Lösemittel sind auf das kleinstmögliche Maß einzuschränken. Hier gilt der Grundsatz "Verwertung vor Entsorgung".
Eine Belastung des Abwassers mit wassergefährdenden Stoffen ist zu verhindern.
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