diff --git a/Brandschutzordnung Teil A.pdf b/Brandschutzordnung Teil A.pdf new file mode 100644 index 0000000000000000000000000000000000000000..db8c46f0b9a5fd9321ea6156ae06bcb39d89650e Binary files /dev/null and b/Brandschutzordnung Teil A.pdf differ diff --git a/Laborordnung.md b/Laborordnung.md index 271ed74788fe5c4f9e6e30bf2f69ad94b6c73296..f280e63a66a6290c4e1a8d22a7eacad8ae478569 100644 --- a/Laborordnung.md +++ b/Laborordnung.md @@ -1,50 +1,66 @@ # Laborordnung -Zentrallabor für Mikro- und Nanotechnologie +Ergänzende allgemeine Betriebsanweisung im \ +Zentrallabor für Mikro- und Nanotechnologie zu den Anlagen und Räumen von\ Compound Semiconductor Technology -– Stand Januar 2019 – -Es gilt die allgemeine Reinraumlaborordnung für das Zentrallabor für Mikro- und Nanotechnologie. Diese Laborordnung regelt spezifisches für die Räume und Anlagen vom Compound Semiconductor Technology. +Stand: **2022-05-18** + +Es gilt die allgemeine Reinraumlaborordnung für das Zentrallabor für Mikro- und Nanotechnologie ([PDF Stand 2016-04](file://ZMNT%20-%20Reinraumlaborordnung%202016_04_20.pdf) [1]). + Diese Laborordnung regelt spezifisches für die Räume und Anlagen vom Compound Semiconductor Technology. Diese Laborordnung legt grundsätzliche Verhaltensweisen fest, gibt Hinweise auf besondere Gefährdungen und regelt den Umgang mit Gefahrstoffen. Sie ist verbindlich, muss allen Beschäftigten bekannt sein und leicht ersichtlich ausgehängt werden. Die Beschäftigten haben die einzelnen Vorgaben strikt zu beachten und einzuhalten. ## 1. Allgemeines -### Grundsätzliches + +### 1.1. Aufentalt Personen, die nicht im Besitz der erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen sind, kann die Arbeit im Labor nicht gestattet werden. -Das Essen, Trinken und Rauchen im Labor ist untersagt. +In Laboren darf nicht alleine gearbeitet werden. Zwischen 8 und 17 Uhr ist der Aufenthalt nur erlaubt, wenn mindestens zwei Personen anwesend sind. + +Zwischen 17 und 8 Uhr ist der Aufenthalt nur erlaubt, wenn mindestens zwei Personen im Reinraum anwesend sind, davon muss mindestens eine Angestellt sein, also nicht Student (m/w/d). -Zwischen 8 und 17 Uhr ist der Aufenthalt im Reinraum unbeschränkt erlaubt. Zwischen 17 und 8 Uhr ist der Aufenthalt nur erlaubt, wenn mindestens zwei Personen im Reinraum sind, davon muss mindestens eine Angestellt sein (keine studierende Person). +Werdende und stillende Mütter unterstehen besonderem Schutz und dürfen das Labor nicht betreten. -Werdende und stillende Mütter unterstehen besonderem Schutz und dürfen den Laborbereich nicht betreten. +Unbefugten ist der Zutritt zum Labor verboten. + +### 1.2. Verhalten +Das Essen, Trinken und Rauchen im Labor ist untersagt. Dazu gehört auch Kaugummi. Die Einrichtungen des Labors sind schonend zu behandeln. Mit dem Material ist sparsam umzugehen. -Jeder Benutzer ist verantwortlich für Ordnung und Sauberkeit an den Arbeitsplätzen. Der Arbeitsplatz ist jeweils nach Beendigung der Arbeit in ordnungsgemäßem Zustand (sauber, aufgeräumt und spannungsfrei) zu verlassen. +Jeder Benutzer ist verantwortlich für Ordnung und Sauberkeit an den Arbeitsplätzen. Der Arbeitsplatz ist jeweils nach Beendigung der Arbeit in ordnungsgemäßem Zustand (sauber, aufgeräumt und spannungsfrei) zu verlassen, Proben und Materialien sind an die entsprechenden Stellen zu räumen. -Die vorherige Unterweisung in der Bedienung von Maschinen und Geräten ist Bedingung für deren Benutzung. Die jeweils angebrachten speziellen Hinweise sind zu beachten. +Den Anweisungen der Beschäftigten (Lehrende, wiss. und sonstige Mitarbeiter/innen) ist unbedingt Folge zu leisten. -Geräte, Material, Aufzeichnungen zu noch nicht fertigen Arbeiten sind an dem dafür vorgesehenen Platz sicher und mit Namenskennzeichnung aufzubewahren. +Verkehrs-, Flucht- und Rettungswege sind frei zu halten. Das Abstellen von Gegenständen aller Art ist verboten. Die Brandschutzordnung ist zu beachten. -Den Anweisungen der Beschäftigten (Lehrende, wiss. und sonstige Mitarbeiter) ist unbedingt Folge zu leisten. +Laufende Prozesse dürfen nicht unbeobachtet bleiben. Es gilt Anwesenheitspflicht. -Unbefugten ist der Zutritt zu den Laboratorien verboten. +Beim Betreten (Verlassen) des Labors muss sich auf der vor der Schleuse aufgehängten Magnettafel eingeloggt (ausgeloggt) werden. -Nicht nur im eigenen Interesse sind die Sicherheitsbestimmungen streng zu beachten. Personenschäden durch Unfall unterliegen den Haftungsgrundsätzen der Hochschule. +### 1.3. Unterweisung +Die vorherige Unterweisung in der Bedienung von Maschinen und Geräten ist Bedingung für deren Benutzung. Die jeweils angebrachten speziellen Hinweise sind zu beachten. -Verkehrs-, Flucht- und Rettungswege sind frei zu halten. Das Abstellen von Gegenständen aller Art ist verboten. Die Brandschutzordnung ist zu beachten. +Vor Aufnahme der Arbeiten müssen die Beschäftigten anhand der Betriebsanweisung arbeitsplatzbezogen unterwiesen werden. Inhalt und Zeitpunkt der Unterweisung sind schriftlich festzuhalten und von den Unterwiesenen durch Unterschrift zu bestätigen -Im Labor dürfen nur die Arbeiten ausgeführt werden, die der jeweiligen Aufgabenstellung dienen und die mit der Professorin / dem Professor oder deren Beauftragten (Beschäftigten) abgesprochen sind. +Nicht nur im eigenen Interesse sind die Sicherheitsbestimmungen streng zu beachten. Personenschäden durch Unfall unterliegen den Haftungsgrundsätzen der Hochschule. -Laufende Prozesse dürfen nicht unbeobachtet bleiben. Es gilt Anwesenheitspflicht. +Im Labor dürfen nur die Arbeiten ausgeführt werden, die der jeweiligen Aufgabenstellung dienen und die mit der Professorin / dem Professor oder deren Beauftragten (Beschäftigten) abgesprochen sind. -### Arbeitsmaterial +### 1.4. Arbeitsmaterial Jegliche Geräte etc. die nicht zum Bestand des Labors gehören, dürfen nur mit Genehmigung der Laborleitung benutzt werden. Beschädigungen, Verluste oder andere Besonderheiten an Laboreinrichtungen sind umgehend dem Laborpersonal zu melden. Beschädigungen und Verluste unterliegen den Haftungsgrundsätzen der Hochschule. Gegenstände aus dem Bestand des Labors dürfen nur mit Genehmigung der Laborleitung für kurze Zeit gegen Quittung entliehen werden. -### Notfalleinrichtungen +Geräte, Material, Aufzeichnungen zu noch nicht fertigen Arbeiten sind an dem dafür vorgesehenen Platz sicher und mit Namenskennzeichnung aufzubewahren. + +~~Es dürfen nur reinraumtaugliche Materialien (z.B. kein Holz, Papier) mit in den RR genommen werden.~~ + +Geht ein Verbrauchsmaterial zu neige, ist dies der Laborleitung mitzuteilen. Dies hat nicht erst beim letzten Verbrauchsgegenstand zu erfolgen, sondern wenn bereits ersichtlich ist, dass wenig Material vorhanden ist. + +### 1.5. Notfalleinrichtungen Zu den Notfalleinrichtungen gehören Personennotbrausen, Augenduschen, ggf. zusätzliche Augenspülflaschen, Handfeuerlöscher, Hauptschalter für Elektroversorgung, Gasabsperrventile, Verbandkästen. Alle Notfalleinrichtungen dürfen weder verstellt noch verhängt werden. Sie sind gut erkennbar und frei zugänglich zu halten. @@ -54,48 +70,57 @@ Alle Beschäftigten müssen die Standorte der Notfalleinrichtungen kennen und ü Personennotbrausen und Augenduschen sind monatlich zu prüfen. Dazu muss ggf. die Verplombung entfernt werden. Die Prüfungen sind in eine Liste einzutragen. Handfeuerlöscher, die benutzt oder auch nur angebraucht wurden, sowie beschädigte (auch bei beschädigter Plombe) sind zwecks Austausch umgehend bei der entsprechenden Stelle Dezernat 10 - Facility Management zu melden. - -## 2. Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln -### Alarme -Bei folgenden Alarmen ist der Reinraum geordnet zu verlassen: - - Gasalarm - - Feueralarm -Anlagen sollten, soweit zeitlich möglich, in einen Zustand versetzt werden, in dem keine Gefährdung auftritt. +## 2. Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln +### 2.1. Alarme +#### Gasalarm und Feueralarm + Entsprechend [1]: "Alle im Grauraum und Reinraum arbeitende Personen verlassen unverzüglich diese Räume auf dem kürzesten Weg" (s. Flucht- und Rettungswegeplan im Anhang 1 von [1])." -### Laborkittel u. Schuhwerk +### 2.2. Laboroverall u. Schuhwerk Im Labor ist ein Overall zu tragen. Oberkörper, Arme und Beine müssen mit dem Overall bedeckt sein. Der Overall darf nur in der Schleuse an- und ausgezogen werden. Es muss festes, geschlossenes und trittsicheres Schuhwerk mit einem Reinraum geeignetem Überschuh oder spezielles Reinraumschuhwerk getragen werden. -### Kopfbedeckung und Handschuhe +Schmutzige Overalls sind in die Wäschebox zu legen. Im Wandschrank in der Schleuse und im Schubladenschrank im Flur befindet sich Kleidung auf Lager; sollte sich der Vorrat dem Ende neigen, dem Personal Bescheid geben. + +### 2.3. Kopfbedeckung und Handschuhe Im Labor ist ein Haarnetz zu tragen. In speziellen Bereichen ist eine Reinraumhaube zu tragen. -Bei Arbeiten im Labor sind Latex- oder vergleichbare Handschuhe zu tragen. Bei Arbeiten mit Säuren, Laugen und weiteren gefährlichen Stoffen sind zusätzliche spezielle Schutzhandschuhe zu tragen. Diese sind vor der Benutzung auf ihr Tauglichkeit zu überprüfen (dürfen keine Risse und Löcher aufweisen). +Im Labor sind Latex- oder vergleichbare Handschuhe zu tragen. Bei Arbeiten mit Säuren, Laugen und weiteren gefährlichen Stoffen sind zusätzliche spezielle Schutzhandschuhe zu tragen. Diese sind vor der Benutzung auf ihr Tauglichkeit zu überprüfen (dürfen keine Risse und Löcher aufweisen). -### Schutzbrille +Bei folgenden Arbeiten müssen ebenfalls spezielle Schutzhandschuhe getragen werden: + - beim Umgang mit flüssigen Stickstoff, + - beim Bedienen des Röhrenofens. + +### 2.4. Schutzbrille Bei vielen Arbeiten im Labor ist eine Schutzbrille zu tragen. Brillenträger benötigen eine optisch korrigierte Schutzbrille oder eine Überbrille über der Korrekturbrille. -### Flowboxen -Flowboxen sollen den Arbeitsbereich möglichst Partikelfrei halten und ähnlich den Abzügen verhindern, dass gefährliche Stoffe beim Arbeiten in die Atemluft gelangen. In den Flowboxen dürfen nur Lösungsmittel / Stoffe die eine geringe Gefährlichkeit aufweisen, verwendet werden. Bei Ausfall der Abluft ist die Benutzung einzustellen. Apparaturen sind abzustellen (Kühlwasser muss ggf. weiterlaufen). Vorgesetzten informieren. +Beispiele: + - Beim Umgang mit Chemikalien (Lösungsmittel / Säuren / Laugen) aller Art, + - beim Umgang mit flüssigen Stickstoff, + - beim Umgang mit Photolacken, + - beim Umgang mit rotierenden Geräten wie Lackschleuder, Lachenentwickler und Trockenschleuder. + +### 2.5. Flowboxen +Flowboxen sollen den Arbeitsbereich möglichst Partikelfrei halten und ähnlich den Abzügen verhindern, dass gefährliche Stoffe beim Arbeiten in die Atemluft gelangen. In den Flowboxen dürfen nur Lösungsmittel / Stoffe die eine geringe Gefährlichkeit aufweisen, verwendet werden. Bei Ausfall der Abluft ist die Benutzung einzustellen. Apparaturen sind abzustellen (Kühlwasser muss ggf. weiterlaufen). Vorgesetzte sind zu informieren. -### Abzüge +### 2.6. Abzüge Abzüge in den Laboren sollen verhindern, dass gefährliche Stoffe beim Arbeiten in die Atemluft gelangen und den Benutzer gegen Verspritzen von gefährlichen Stoffen oder herumfliegenden Glassplittern schützen. Die Abzüge sind nur voll wirksam, wenn die Front- und Seitenschieber geschlossen sind. Bei Arbeiten unter dem Abzug ist die Frontscheibe nicht mehr als notwendig zu öffnen. Der Kopf des Benutzers soll immer im Schutz der Scheibe bleiben. -Nach Benutzung sind die Frontschieber der Abzüge zu schließen +Nach Benutzung sind die Frontschieber der Abzüge zu schließen. Schadstoffe dürfen auch in den Abzügen nur bei Störungsfällen oder beim befüllen der Apparatur frei werden. Überschüssige Reaktionsgase, Dämpfe, Aerosole oder Stäube, die bei normalem Arbeitsablauf entstehen, sind durch besondere Maßnahmen aufzufangen (z.B. durch entsprechende Waschflaschenanordnungen oder spezielle Filter). Substanzen, die sehr giftige, giftige, krebserzeugende, erbgutverändernde, fortpflanzungsgefährdende, gesundheitsschädliche, ätzende oder brennbare Gase, Dämpfe, Aerosole oder Stäube abgeben können, dürfen nur im Abzug gehandhabt werden. -Bei Ausfall der Abluft ist die Benutzung einzustellen. Apparaturen sind abzustellen (Kühlwasser muss ggf. weiterlaufen). Vorgesetzten informieren. +Bei Ausfall der Abluft ist die Benutzung einzustellen. Apparaturen sind abzustellen (Kühlwasser muss ggf. weiterlaufen). Vorgesetzte sind zu informieren. -### Pipettieren +### 2.7. Pipettieren Pipettieren mit dem Mund ist ausnahmslos verboten. -### Umgang mit Maschinen und elektrischen Anlagen. +### 2.8. Umgang mit Maschinen und elektrischen Anlagen. Es ist verboten, Sicherheits- und Schutzeinrichtungen zu umgehen oder außer Betrieb zu nehmen. Unter Spannung stehende Versuchsanordnung dürfen nicht sich selbst überlassen werden. @@ -104,27 +129,26 @@ An Aufbauten, die zu Spitzenspannungen von über 40V führen können darf nur mi Sicherheitskennzeichen beachten. -### Vakuumarbeiten +### 2.9. Vakuumarbeiten Zum Schutz vor umherfliegende Glassplitter infolge von Implosionen sind Glasgefäße z.B. mit Schrumpf- oder Klebefolie, Schutzkorb, Schutzschild zu sichern. Das Gleiche gilt auch für Arbeiten mit Rotationsverdampfern. Sie sind im geschlossenen Abzug oder hinter einem Schutzschild durchzuführen. -### Druckgasflaschen +### 2.10. Druckgasflaschen Druckgasflaschen sind mit geeigneten Druckminderventilen zu betreiben. An Druckgasflaschen sind nach Gebrauch und auch nach dem Entleeren die Ventile zu schließen. Gefüllte und entleerte Flaschen dürfen nur mit aufgeschraubter Schutzkappe befördert werden. Druckgasflaschen mit Gefahrstoffen benötigen besondere Sicherheitsanforderungen, wie bspw. Aufbewahrung in Gefahrstoffschränken mit Abluft. Weitere Informationen zu Gefahrstoffen finden sich bei den jeweiligen Betriebsanweisungen. -### Sonstiges +### 2.11. Sonstiges Glasbruch ist unter Verwendung der entsprechenden Abfallbehälter zu entsorgen. Die Laboratorien sind sauber und in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten. Der Fußboden ist von abgestellten Gegenständen freizuhalten. Die Brandlasten sind auf ein Minimum zu begrenzen. Der Arbeitsplatz ist jeweils nach Beendigung der Arbeit in ordnungsgemäßem Zustand (sauber und aufgeräumt) zu verlassen. - -## Umgang mit Gefahrstoffen -Gefahrstoffbezeichnung -Im Sinn der EU-GHS-CLP-Verordnung (EG-Verordnung Nr. 1272/2008) sind Gefahrstoffe Stoffe oder Gemische, die in mindestens eine der folgenden Gefahrenklassen fallen: -Physikalische Gefahren +## 3. Umgang mit Gefahrstoffen +### 3.1. Gefahrstoffbezeichnung +Im Sinn der EU-GHS-CLP-Verordnung (EG-Verordnung Nr. 1272/2008) sind Gefahrstoffe Stoffe oder Gemische, die in mindestens eine der folgenden Gefahrenklassen fallen: +#### Physikalische Gefahren - explosive Stoffe/ Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff, - entzündbare Gase, - Aerosole, @@ -143,7 +167,7 @@ Physikalische Gefahren - Stoffe und Gemische, die gegenüber Metallen korrosiv sind - Desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische -Gesundheitsgefahren +#### Gesundheitsgefahren - akute Toxizität, - Ätzwirkung auf die Haut/Hautreizung, @@ -156,28 +180,37 @@ Gesundheitsgefahren - spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition), - Aspirationsgefahr, -Umweltgefahren +#### Umweltgefahren - Gewässergefährdend, - Ozonschicht schädigend -### Kennzeichnung -Sämtliche Behältnisse im Labor sind mit dem Namen ihres Inhaltes zu kennzeichnen. Bei Gefahrstoffen gehören zu der Kennzeichnung mindestens zusätzlich zum Stoffnamen die Gefahrenbezeichnung und das Gefahrensymbol sowie die Nummern der H- und P-Sätze. Behälter von Abfallstoffen sind ebenfalls entsprechend ihrem Gefahrenpotential zu kennzeichnen. Für Becherglaser, in denen der Inhalt nur für einen begrenzten Zeitraum gelagert wird, genügt eine Beschriftung mit Namen, Datum und Benutzer. +### 3.2. Kennzeichnung +Sämtliche Behältnisse im Labor sind mit dem Namen ihres Inhaltes zu kennzeichnen. + +Bei Gefahrstoffen gehören zu der Kennzeichnung mindestens zusätzlich zum Stoffnamen die Gefahrenbezeichnung und das Gefahrensymbol sowie die Nummern der H- und P-Sätze. Behälter von Abfallstoffen sind ebenfalls entsprechend ihrem Gefahrenpotential zu kennzeichnen. Für Becherglaser, in denen der Inhalt nur für einen begrenzten Zeitraum gelagert wird, genügt eine Beschriftung mit Namen, Datum und Benutzer. -### Behälter und Gefäße +### 3.3. Behälter und Gefäße Gefäße, die Substanzen enthalten, müssen sofort gekennzeichnet werden mit: Inhalt, Einfülldatum und Name oder Kürzel des Einfüllenden. Gefahrstoffe dürfen nicht in Behältnissen aufbewahrt werden, die zur Verwechslung mit Lebensmitteln führen können. Es ist untersagt, Gefahrstoffe in Gefäße abzufüllen, in denen üblicherweise Lebensmittel aufbewahrt werden. Das Material des Behältnisses muss für die Aufbewahrung des betreffenden Stoffes geeignet sein. -### Brennbare Flüssigkeiten +### 3.4 Brennbare Flüssigkeiten Brennbare Flüssigkeiten für den Handgebrauch dürfen nicht in Behältnissen über 1 Liter Fassungsvermögen aufbewahrt werden. Die Gesamtmenge soll pro Labor 10 Liter nicht überschreiten. Falls für den Fortgang der Arbeit größere Mengen unbedingt notwendig sind, sind diese in einem Sicherheitsschrank aufzubewahren. - -### Unterweisung + +### 3.5. Unterweisung Die Laborbeschäftigten sind vor der Benutzung jeweils auf die besonderen Gefahren der Stoffe hinzuweisen. Persönliche Schutzausrüstung: Die in den Sicherheitsratschlägen (P-Sätzen) und in speziellen Betriebsanweisungen vorgegebenen Körperschutzmittel (z.B. Gesichtsschutz, Schutzbrille, Schutzhandschuhe, Handsalben), sind bereitzuhalten und zu benutzen. -### Sonstiges +Die Sicherheitsdatenblätter (SDB/MDS) zu beachten. + +### 3.6. Entsorgung +Abfälle von Chemikalien sind getrennt in die dafür bereitstehenden Behälter zu entsorgen (z.B. organische Lösungsmittelbehälter für Aceton, Propanol, NMP). Begrenzte Mengen an Säuren und Laugen können über den Abfluss (Neutralisationsanlage) entsorgt werden; bei großen Mengen bzw. bei Sonderabfällen bitte Rücksprache mit dem Technischen Leiter bzw. Vorgesetzten halten! + +Bei der Entsorgung in den im Reinraum aufgestellten Mülleimern ist darauf zu achten, dass diese in zwei Kategorien eingeteilt sind: Materialien mit Lösungsmitteln und Materialien mit Säuren und Laugen. Entsprechend verunreinigtes Material ist in den entsprechenden Mülleimer zu entsorgen. + +### 3.7. Sonstiges Vor dem Umgang mit Gefahrstoffen und vor der Durchführung von Arbeitsverfahren, bei denen möglicherweise Gefahrstoffe freigesetzt werden können, müssen das Gefahrenpotential ermittelt und die notwendigen Schutzmaßnahmen getroffen werden. Gefahrstoffe sind so aufzubewahren und zu lagern, dass sie die menschliche Gesundheit und die Umwelt nicht gefährden. @@ -194,16 +227,22 @@ Bei Ätzarbeiten sind spezielle Betriebsanweisungen zu beachten. Persönliche Schutzausrüstung ist zu benutzen, z.B. Schutzbrille, Schutzhandschuhe und Schutzkittel. Sicherheitskennzeichen sind zu beachten. - -## 3. Verhalten im Gefahrfall + +Nach der Benutzung sind die Chemikalien zu entsorgen und die Bechergläser in die Spülmaschine zu stellen. Bechergläser dürfen maximal zwei Tage im Abzug stehen, am Ende des zweiten Tages sind diese wegzuräumen. + + +## 4. Verhalten im Gefahrfall Beim Auftreten gefährlicher Situationen ist folgendes zu beachten: + - Personenschutz geht vor Sachschutz. - Ruhe bewahren und überstürztes unüberlegtes Handeln vermeiden. - Gefährdete Personen warnen, ggf. zum Verlassen der Räume auffordern. - Feuer: Bei Ausbruch eines Brandes ist die Brandschutzordnung der Hochschule zu beachten und nach den dort festgelegten Regelungen zu verfahren. - Soweit ohne persönliche Gefährdung möglich: Gefährdete Versuchs- und Verfahrensabläufe abstellen; Gas, Strom und ggf. Wasser abstellen (Kühlwasser muss weiterlaufen). -Insbesondere gilt +[Brandschutzordnung der RWTH (Intranet)](https://www9.rwth-aachen.de/awca/c.asp?id=btmk) [2] und Anhang A.1. + +#### Insbesondere gilt - Notruf auslösen, Tel.: 113 - Bis zum Eintreffen der Feuerwehr ist der Brand mit den vorhandenen Feuerlöschern zu bekämpfen, sofern dies gefahrlos möglich ist. Im Labor sind CO2-Feuerlöscher vorzuziehen. - Veranlassen, dass Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr auf der Straße erwartet und eingewiesen werden. @@ -212,12 +251,13 @@ Insbesondere gilt - Aufzüge dürfen nicht benutzt werden. - Kleiderbrände sind mit Feuerlöschern oder Notduschen zu löschen, bzw. mit Löschdecken zu ersticken. - Wenn möglich, gleichzeitig gefährdete Personen aus Nachbarbereichen warnen und zum Verlassen der Räume auffordern. -Austreten gefährlicher Gase + +#### Austreten gefährlicher Gase - Wenn möglich, Ventile schließen oder, wenn ohne Eigengefährdung möglich, für gute Durchlüftung sorgen. - Bei brennbaren Gasen Zündquellen vermeiden, Elektroschalter nicht betätigen. - Vorgesetzten Informieren. -Bei brennbaren Flüssigkeiten +#### Bei brennbaren Flüssigkeiten - Zündquellen vermeiden, - Elektroschalter nicht betätigen, - für gründliche Durchlüftung sorgen, soweit ohne persönliche Gefährdung möglich. @@ -226,117 +266,101 @@ Bei brennbaren Flüssigkeiten - Der Entsorgung zuführen. - Vorgesetzten informieren. -Bei ätzenden Flüssigkeiten +#### Bei ätzenden Flüssigkeiten - Gut lüften, - - mit geeignetem Bindemittel aufnehmen und + - mit geeignetem Bindemittel aufnehmen - Vorgesetzten informieren. - Der Entsorgung zuführen. - Falls Verlassen der Räume erforderlich, nach Möglichkeit Apparaturen abstellen (außer Kühlwasser). -## 4. Erste Hilfe und Notrufnummern +## 5. Erste Hilfe und Notrufnummern - Bei allen Hilfeleistungen auf die eigene Sicherheit achten. - Bei Unfällen, die zu leichten Verletzungen, Unwohlsein oder Hautreaktionen geführt haben, ist ein Arzt aufzusuchen. Jeder Elektrounfall ist einem Arzt vorzustellen. - - Bei Unfällen mit schwerwiegenden Verletzungen sowie mit Verletzungen, deren Art und Schwere nicht eingeschätzt werden kann, ist unverzüglich ein Notarzt zu alarmieren. + - Bei Unfällen mit schwerwiegenden Verletzungen, sowie mit Verletzungen, deren Art und Schwere nicht eingeschätzt werden kann, ist unverzüglich ein Notarzt zu alarmieren. - Bis zum Eintreffen des Notarztes Erste Hilfe leisten. - Ortskundige Personen am Eingang des Gebäudes postieren, die den Notarzt auf direktem Weg zum Verletzten führen. - Der Aushang Erste Hilfe zeigt Hinweise für Erste-Hilfe-Maßnahmen. -Wichtige Notrufnummer -Notruf – Feuerwehr – Krankentransport: Telefon: 113 -Weitere Notrufnummern finden sich auf folgenden Schildern im Labor oder in der Nähe eines Telefons: +### 5.1. Erste-Hilfe-Maßnahmen + - - +#### spezielle Maßnahmen + - Bei Verbrennungen und Verätzungen ist sofort gründlich mit kaltem Wasser zu spülen! (Not- bzw. Augenduschen!) + - Bei Flusssäureverätzungen nach der Erstversorgung, idealerweise mit Previn(NAME Korrekt?,) sollte zusätzlich mit Calciumgluconatgel (im Verbandkasten und der Chemie) eingerieben werden. +#### Notrufnummer +Notruf – Feuerwehr – Krankentransport: **113** -## 5. Entsorgung und Ressourcenschonung +## 6. Entsorgung und Ressourcenschonung Die Mengen der verwendeten Chemikalien und Lösemittel sind auf das kleinstmögliche Maß einzuschränken. Hier gilt der Grundsatz "Verwertung vor Entsorgung". Eine Belastung des Abwassers mit wassergefährdenden Stoffen ist zu verhindern. Die Festlegungen zur getrennten Sammlung der Materialien sind unbedingt einzuhalten. Die Gefäße müssen ordnungsgemäß gekennzeichnet werden. -## 6. Spezielle Arbeitshinweise - -### Allgemein -Im Labor darf nicht gegessen (inkl. Kaugummi) und getrunken werden. - -Es dürfen nur reinraumtaugliche Materialien (z.B. kein Holz, Papier) mit in den RR genommen werden. - -Mit Chemikalien darf nur unter Abzügen gearbeitet werden, dabei sind in jedem Fall Schutzkleidung (Sicherheitsbrille und Schutzhandschuhe) zu tragen. - -Es darf nicht alleine gearbeitet werden, es müssen mindestens zwei Leute anwesend sein. - -Laufende Prozesse dürfen nicht unbeobachtet bleiben. (Anwesenheitspflicht, gegebenenfalls mit Technischem Leiter bzw. Vorgesetzten absprechen.) - -Bei (Gas)Alarm ist der Reinraum sofort zu verlassen. - -### Schutzkleidung -RR-Kittel bzw. -Overalls dürfen ausschließlich in der Schleuse an- und ausgezogen werden. Die RR-(Über-)Schuhe sind nach dem Sitover an- bzw. vor dem Sitover auszuziehen. - -Schmutzige RR- Kittel bzw. -Overalls sind in die Wäschebox zu legen. Im Schubladenschrank im Flur befindet sich sämtliche RR- (Einweg-) Kleidung auf Lager; sollte sich der Vorrat dem Ende neigen, bitte Bescheid geben. - -Benutzte Einweg-RR-Kleidung (Handschuhe, Überschuhe, Hauben) sind im Mülleimer zu entsorgen. - -Im Labor muss bei folgenden Arbeiten eine Schutzbrille getragen werden (Brillenträger müssen eine Überbrille (Korbbrille) über der eigenen Brille bzw. eine optisch korrigierte Schutzbrille tragen): - - Beim Umgang mit Chemikalien (Lösungsmittel / Säuren / Laugen) aller Art, - - beim Umgang mit flüssigen Stickstoff, - - beim Umgang mit Photolacken, - - beim Umgang mit rotierenden Geräten wie Lackschleuder, Lachenentwickler und Trockenschleuder. - -Bei folgenden Arbeiten müssen spezielle Schutzhandschuhe getragen werden: - - Beim Umgang mit Säuren und Laugen, - - beim Umgang mit flüssigen Stickstoff, - - beim Bedienen des Röhrenofens. - -### Aufenthalt im Labor -Zwischen 8 und 17 Uhr ist der Aufenthalt im Reinraum unbeschränkt erlaubt. - -Zwischen 17 und 8 Uhr ist der Aufenthalt nur erlaubt, wenn mindestens zwei Personen im Reinraum sind, davon muss mindestens eine Festangestellt sein (kein Student). - -### Log-in -Beim Betreten (Verlassen) des Labors muss sich auf der vor der Schleuse aufgehängten Magnettafel eingeloggt (ausgeloggt) werden. - -### Einweisung -Alle Geräte im Reinraum sind nur nach einer Einweisung zu benutzen. Für alle Geräte sind die Betriebsanweisungen und Sicherheitsdatenblätter zu beachten. - -### Arbeitsorganisation -Keine gefüllten Bechergläser ohne Beschriftung in den Abzügen stehenlassen. Sie sind mit Inhalt, Datum und Namen zu kennzeichnen. Nach der Benutzung sind die Chemikalien zu entsorgen und die Bechergläser in die Spülmaschine zu stellen. Bechergläser dürfen maximal zwei Tage im Abzug stehen, am Ende des zweiten Tages sind diese wegzuräumen. - -Die Arbeitsplätze sind ordentlich zu verlassen, Proben und Materialien sind an die entsprechenden Stellen zu räumen. - -### Entsorgung -Abfälle von Chemikalien sind getrennt in die dafür bereitstehenden Behälter zu entsorgen (z.B. organische Lösungsmittelbehälter für Aceton, Propanol, NMP). Nur kleine Mengen Säuren und Laugen können über den Abfluss (Neutralisationsanlage) entsorgt werden; bei größeren Mengen bzw. bei Sonderabfällen bitte Rücksprache mit dem Technischen Leiter bzw. Vorgesetzten halten! - -Bei der Entsorgung in den im Reinraum aufgestellten Mülleimern ist darauf zu achten, dass diese in zwei Kategorien eingeteilt sind: Materialien mit Lösungsmitteln und Materialien mit Säuren und Laugen. Entsprechend verunreinigtes Material ist in den entsprechenden Mülleimer zu entsorgen. - -### Erste- Hilfe-Maßnahmen - - Hilfe rufen. - - Bei Verbrennungen und Verätzungen ist sofort gründlich mit kaltem Wasser zu spülen! (Not- bzw. Augenduschen!) - - Bei Flusssäureverätzungen sollte zusätzlich mit Calciumgluconatgel (s. Verbandkasten) eingerieben werden. - -### Materialverbrauch -Geht ein Verbrauchsmaterial zu neige, ist dies der Laborleitung mitzuteilen. Dies hat nicht erst beim letzten Verbrauchsgegenstand zu erfolgen, sondern wenn bereits ersichtlich ist, dass wenig Material vorhanden ist. - -### Lüftungswartung +## 7. Spezielle Arbeitshinweise +### 7.1. Lüftungswartung Einmal im Monat wird in den Technologien vormittags die Lüftung gewartet (d.h. ausgeschaltet), in dieser Zeit ist der Aufenthalt im Labor untersagt. Im Walter-Schottky-Haus·findet die Lüftungswartung im Regelfall jeden 3. Montag im Monat, im Zentrallabor·für Technologie· im Regelfall jeden 4. Dienstag im Monat statt. -### Unterweisung -Vor Aufnahme der Arbeiten müssen die Beschäftigten anhand der Betriebsanweisung arbeitsplatzbezogen unterwiesen werden. Inhalt und Zeitpunkt der Unterweisung sind schriftlich festzuhalten und von den Unterwiesenen durch Unterschrift zu bestätigen. +## 8. Verweise +[1] [Allgemeine Reinraumlaborordnung für das ZMNT Stand 2016-04](file://ZMNT%20-%20Reinraumlaborordnung%202016_04_20.pdf) \ +[2] [Brandschutzordnung der RWTH (Intranet)](https://www9.rwth-aachen.de/awca/c.asp?id=btmk), siehe Anhang, aufgerufen 2022-05-17 \ +[3] [Brandschutzordnung Teil A (Aushang)](https://www.rwth-aachen.de/global/show_document.asp?id=aaaaaaaaaaajthg&download=1), siehe Anhang, aufgerufen 2022-05-17 + +## 9. Liste der Änderungen +2013-06-10 Erstellung – Entwurf \ +2014-03-13 Veröffentlicht \ +2014-06-26 Gefahrstoffe, Materialverbrauch, Absätze \ +2014-11-24 DGUV Information 213-850, Anwesenheitspflicht aus alter „Einweisung“ übernommen \ +2015-01-15 kleinere Korrekturen Kap. 2 Flowbox & Abzüge \ +2016-04-21 kleinere Anpassung zusammen mit der Einführung der Allgemeinen Reinraumlaborordnung \ +2018-11-07 Aktualisierung auf Compound Semiconductor Technology, alte Gefahrstoffe entfernt, kleine Fehlerkorrekturen \ +2019-01-16 Kleinere Änderungen \ +2022-05-16 Übernahme in Gitlab (Layout Anpassung) \ +2022-05-17 Aufräuen und Anpassung an die Realität (in Tendenz) + +## Anhang A - Brandschutzordnung +### A.1. Brandschutzordnung Teil A (Aufgerufen 2022-05-17) +[Brandschutzordnung Teil A (Aushang)](file://Brandschutzordnung%20Teil%20A.pdf), aufgerufen 2022-05-17 + +### A.2. Brandschutzordnung Teil B und C (Aufgerufen 2022-05-17) +### Allgemeiner Teil +#### 1. Inhalt +Die Brandschutzordnung der RWTH Aachen dient dem vorbeugenden Brandschutz und regelt das Verhalten im Brandfall. Die Einhaltung der aufgeführten Regeln soll Brände, Explosionen und Brandkatastrophen sowie dadurch verursachte Personen- und Sachschäden möglichst verhindern oder begrenzen. + +Diese Brandschutzordnung ist ein hochschulinternes Regelwerk und entbindet nicht von der Verpflichtung sonstige Arbeitsschutzvorschriften und allgemein anerkannte Regeln der Technik zu beachten, anzuwenden und einzuhalten. + +Die Brandschutzordnung ist für alle Mitglieder und Angehörigen der RWTH Aachen sowie für sonstige Personen, die sich auf dem Gelände und in den Gebäuden der Universität aufhalten, verbindlich. + +##### 1.1. Gliederung +Die Brandschutzordnung gliedert sich in drei Teile: + +Teil A der Brandschutzordnung richtet sich an alle Personen (z.B. Mitarbeitende, Studierende, Besuchende) die sich in einem Gebäude aufhalten. Er enthält die wichtigsten Verhaltensregeln in schriftlicher Form. Dieser Teil A soll gut sichtbar an Stellen wie Informationstafeln, Fluren, Aufzügen, Hörsälen, Seminarräumen, Sozialräumen, Laboratorien oder Werkstätten ausgehängt werden. + +Teil B der Brandschutzordnung inklusive der Anhänge richtet sich an alle Personen und Beschäftigten, die sich nicht nur vorübergehend an der RWTH Aachen aufhalten und muss diesen bekannt gemacht werden. Allen Beschäftigten ist bei Aufnahme ihrer Tätigkeit ein Exemplar der Brandschutzordnung Teil B über die Personalabteilungen zur Verfügung zu stellen. + +Teil C der Brandschutzordnung richtet sich an alle Personen, denen über ihre allgemeinen Pflichten hinaus besondere Aufgaben im Brandschutz übertragen worden sind. Dies sind neben der Leitung der RWTH u.a. die Führungskräfte und Leitungen von Organisationseinheiten sowie Mitarbeitende mit einer besonderen Rolle in der Abwehr von Gefahren (z.B. Sicherheitsbeauftragte, Brandschutzhelfer*innen, Brandschutz-beauftragte und Gebäudeverantwortliche). + +#### 2. Geltungsbereich +Die Brandschutzordnung gilt in allen Gebäuden, Einrichtungen und sonstigen Anlagen, welche der Hochschule zugeordnet sind, mit Ausnahme der Uniklinik. - -### 7. Liste der Änderungen -2013-06-10 Erstellung – Entwurf -2014-03-13 Veröffentlicht -2014-06-26 Gefahrstoffe, Materialverbrauch, Absätze -2014-11-24 DGUV Information 213-850, Anwesenheitspflicht aus alter „Einweisung“ übernommen -2015-01-15 kleinere Korrekturen Kap. 2 Flowbox & Abzüge -2016-04-21 kleinere Anpassung zusammen mit der Einführung der Allgemeinen Reinraumlaborordnung -2018-11-07 Aktualisierung auf Compound Semiconductor Technology, alte Gefahrstoffe entfernt, kleine Fehlerkorrekturen -2019-01-16 Kleinere Änderungen -2022-05-16 Übernahme in Gitlab (Layout Anpassung) +#### 3. Schlussbestimmungen +Alle Mitglieder und Angehörigen der RWTH Aachen sind verpflichtet, an einer wirkungsvollen Brandverhütung mitzuwirken, entsprechend den hier genannten Regeln zu handeln und jeden Ausbruch eines Brandes unverzüglich den zuständigen Stellen zu melden. +Ordnung und Sauberkeit am Arbeitsplatz tragen erheblich zur Brandverhütung bei. + +##### 3.1. Bekanntgabe der Brandschutzordnung +Die Brandschutzordnung ist in geeigneter Form durch die Verantwortlichen bekannt zu geben. Um bei einem möglichen Brandfall angemessen reagieren zu können, sind die in dieser Brandschutzordnung genannten Regeln und Verhaltensweisen im Rahmen der regelmäßig stattfindenden Unterweisungen anzusprechen und zu üben. Weitergehende Auskünfte und Informationen können beim Sachgebiet Brandschutz eingeholt werden. Ergänzend bietet das Sachgebiet Brandschutzübungen für die einzelnen Einrichtungen der RWTH Aachen an, in denen das richtige Verhalten im Brandfall, der Umgang mit Feuerlöschern sowie das richtige Verlassen des Gebäudes vermittelt wird. + +##### 3.2. Verantwortlichkeiten +Alle Verantwortlichen, wie zum Beispiel geschäftsführende Leitung, Professorinnen und Professoren, Lehrbeauftragte, Leitungen von Arbeitskreisen und Werkstätten, Dezernatsleitungen und Leitung der Verwaltung veranlassen in ihrem Zuständigkeitsbereich alle notwendigen sowie im Einzelfall darüber hinausgehenden Maßnahmen und überwachen deren Durchführung. +Alle Mitarbeitenden sind verpflichtet, an ihrem Arbeitsplatz Maßnahmen zur Brandvorbeugung umzusetzen. + +##### 3.3. Inkrafttreten +Die Brandschutzordnung der RWTH Aachen tritt am 20.05.2019 in Kraft. + +(Rektoratsbeschluss vom 17.05.2019) diff --git a/Laborordnung.pdf b/Laborordnung.pdf new file mode 100644 index 0000000000000000000000000000000000000000..06c980c977c9bf7c3e63247fb8ab51f9354c36dd Binary files /dev/null and b/Laborordnung.pdf differ diff --git a/Plakat_Erste_Hilfe.jpg b/Plakat_Erste_Hilfe.jpg index b0149a931c44ec4885a455932e36b5c1bc74d1da..986ef7304c51da9a44055f8efe660843d67e8684 100644 Binary files a/Plakat_Erste_Hilfe.jpg and b/Plakat_Erste_Hilfe.jpg differ diff --git a/Plakat_Erste_Hilfe_big.jpg b/Plakat_Erste_Hilfe_big.jpg new file mode 100644 index 0000000000000000000000000000000000000000..b0149a931c44ec4885a455932e36b5c1bc74d1da Binary files /dev/null and b/Plakat_Erste_Hilfe_big.jpg differ diff --git a/ZMNT - Reinraumlaborordnung 2016_04_20.pdf b/ZMNT - Reinraumlaborordnung 2016_04_20.pdf new file mode 100644 index 0000000000000000000000000000000000000000..9c946e881f8cfe6998cb7b48e93c009943c9e9de Binary files /dev/null and b/ZMNT - Reinraumlaborordnung 2016_04_20.pdf differ